STEUERBERATUNG

Steuerberatung und Treuhanddienstleistungen in Liechtenstein

Steuern sind komplex – für uns sind sie das Tagesgeschäft. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten bei ihren steuerlichen Fragestellungen zum nationalen und internationalen Steuerrecht.

Das Beratungsspektrum der Reichert Treuhand umfasst sowohl Privatpersonen und Familien wie auch Unternehmen. Bei internationalen Sachverhalten unterstützen uns renommierte Partner aus unserem Netzwerk mit ihrer jeweiligen lokalen Expertise. Unsere Kernkompetenzen umfassen insbesondere die folgenden Beratungsfelder und Steuerarten:

Nationale und internationale Steuerplanung

In einer sich ständig wandelnden Welt ist eine voraus­schauende Steuer­planung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen und Privatpersonen unerlässlich geworden. Unsere Expertise liegt in der Entwicklung massgeschneiderter Strategien, die die spezifischen Bedürf­nisse unserer Mandanten berücksichtigen. Das liechtensteinische Gesellschafts­recht bietet mit Stiftungen, Trusts, Anstalten sowie diversen Personen- und Kapital­gesellschaften optimale Voraussetzungen für nationale wie auch grenzüber­schreitende Gestaltungen. In Kombination mit dem 2011 völlig überarbeiteten Steuergesetz sowie den vorhandenen Doppel­besteuerungs­abkommen, lassen sich steuerliche Optimierungs­potenziale heben, was für Unternehmen und Privatpersonen lang­fristigen Mehrwert bietet.

Steuerliche Gutachten und Zweitgutachten

Wir bieten fundierte steuerliche Gutachten zu komplexen Frage­stellungen, insbesondere im liechten­steinischen und schweizerischen Steuer­recht, mit Anknüpfungs­punkten zu anderen Jurisdiktionen. Gemeinsam mit unseren Mandanten analysieren wir deren individuelle Situationen und liefern rechts­sichere, nachvollziehbare Einschätzungen als Entscheidungs­grundlage für Unternehmen, Vermögens­strukturen und Privat­personen. Auf Anfrage erstellen wir ebenfalls unabhängige Zweit­gutachten, um bestehende Steueranalysen zu überprüfen oder zu ergänzen. Dabei achten wir besonders auf die aktuelle Gesetzes­lage, Recht­sprechung und internationale Entwicklungen. Unsere langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung gewährleistet höchste Qualität und Verlässlichkeit.

Verbindliche Auskünfte und Zusagen (Steuer-Rulings)

Die Steuer­verwaltung kann auf Antrag verbindliche Auskünfte und Zusagen zur steuer­rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten erteilen. Die erteilten Auskünfte sind für zukünftige Veranlagungen bindend, sofern der umgesetzte Sachverhalt nicht von der Sachverhalts­­schilderung des Antrags abweicht. Die Möglichkeit zur Einholung solcher Steuer-Rulings schafft langfristige Planungssicherheit in Bezug auf die steuerliche Behandlung komplexer Sachverhalte.

Steuerliche Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie Nachfolgeregelungen

Transaktionen treten in den unterschied­lichsten Phasen eines Unternehmens auf. Je nach Situation liegt der Fokus auf unter­schiedlichen Themen. In jedem Fall handelt es sich um komplexe Prozesse mit potenziell weit­reichenden steuerlichen Folgen. Wir begleiten unsere Mandanten in jeder Phase und unter­stützen sowohl bei der Due Diligence wie auch bei der steuer­optimalen Strukturierung und Umsetzung der Trans­aktion. Auch bei familien­internen Nachfolge­regelungen sorgen wir für eine reibungslose, steuerlich effiziente Übergabe an die nächste Generation.

Beratung von Privatvermögensstrukturen (PVS)

Juristische Personen, welche keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, können den steuerlichen Sonder­status als Privatvermögens­struktur beantragen. Aufgrund der 2023 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen, unterliegen Privatvermögens­strukturen erhöhten Reporting­verpflichtungen. Neu muss der Steuerverwaltung jährlich bestätigt werden, dass die gesetzlichen Voraus­setzungen für den PVS-Status gegeben und die entsprechenden Rechnungs­legungs­pflichten eingehalten wurden. Da die Nicht­einhaltung der gesetzlichen Voraus­setzungen zur nachträglichen Aberkennung des PVS-Status führen kann, empfiehlt sich eine laufende Überwachung der Einhaltung.

Steuerliche Wertschriftenbuchhaltungen

Liechtenstein bietet für juristische Personen (Unternehmen und Stiftungen) in Bezug auf die Ertrags­steuer attraktive Aus­nahmen bei der Besteuerung von Fonds­erträgen. Hierfür ist es notwendig, die Zusammen­setzung der Fonds nach ihren Vermögens­werten und steuerbaren Erträgen gemäss den Vorgaben der liechtensteinischen Steuer­verwaltung zu klassifizieren und zu dokumentieren. Anhand der Klassifizierung bestimmt sich die Höhe der steuerlichen Freistellung. Dies macht Liechtenstein zu einem attraktiven Standort für vermögensver­waltende Strukturen.

Unternehmenssteuererklärungen für Liechtenstein und die Schweiz

Wir begleiten Unternehmen bei der jährlichen Deklaration ihrer Steuer­erklärungen in Liechten­stein und der Schweiz. Dabei übernehmen wir die voll­ständige Er­stellung der Steuer­erklärung und unterstützen bei der Aus­arbeitung zusätzlicher Unterlagen, wie beispiels­weise internationaler Steuer­ausscheidungen unter Berücksichtigung geltender Doppel­besteuerungs­abkommen. Darüber hinaus identifizieren wir gezielt Opmtimierungs­potenziale, um die Unternehmens­steuerquote lang­fristig stabil zu halten.

Private Steuererklärungen für Liechtenstein und die Schweiz

In Zusammen­arbeit mit unseren Mandanten erstellen wir die jährliche Steuer­erklärung für Privat­personen in Liechtenstein und der Schweiz – termin­gerecht und präzise. Dabei decken wir sowohl rein nationale Deklarationen wie auch komplexe Steuer­erklärungen mit grenz­über­schreitenden Sachverhalten ab, wobei wir auf die Expertise unserer weltweiten Netzwerk­partner zurückgreifen können. Durch den proaktiven Austausch mit unseren Mandanten, können wir schnell auf veränderte Gegeben­heiten reagieren und dadurch die Steuer­last optimal steuern.

Liechtensteinische und schweizerische Stempelabgaben

Durch den Zoll­anschluss­vertrag von 1923 unterliegt Liechtenstein für einen Teil seiner Gesellschaften den schweizerischen Stempel­abgaben. Für die spezifisch liechten­steinischen Rechtsträge, wie die Stiftung, die Anstalt und das Treu­unternehmen (Trust reg.), kommen die liechtensteinischen Stempelabgaben zum Tragen, sofern die schweizerischen Stempelabgaben keine Anwendung finden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der laufenden Deklaration sowie der Optimierung bei den Stempel­abgaben, insbesondere in Fällen der Umstrukturierung, Sanierung oder bei Kapital­erhöhungen.

Steuerlich optimierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

Mitarbeiter­beteiligungs­modelle sind als Instrumente für die Gewinnung und lang­fristige Bindung von Mitarbeitenden an ein Unternehmen gut geeignet. In Liechtenstein gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie solche Programme aufgesetzt werden können: Mitarbeiteraktien und -optionen, virtuelle Beteiligungs­modelle (Phantom Shares) sowie Arbeitsaktien. Die Herausforderung liegt dabei in der konkreten Ausgestaltung, um unerwartete Belastungen aufseiten des Unternehmens wie auch der Mitarbeitenden zu vermeiden. Wir entwickeln Beteiligungs­modelle, die sowohl steuerlich optimiert wie auch wirtschaftlich tragfähig sind.