STEUERBERATUNG

Steuern sind komplex – für uns sind sie das Tages­geschäft. Basierend auf unserer lang­jährigen Erfahrung unter­stützen wir unsere Mandanten bei ihren steuer­lichen Frage­stellungen zum nationalen und inter­nationalen Steuer­recht.

Das Beratungs­spektrum der Reichert Treuhand umfasst sowohl Privat­personen und Familien wie auch Unternehmen. Bei inter­nationalen Sach­verhalten unterstützen uns renommierte Partner aus unserem Netzwerk mit ihrer jeweiligen lokalen Expertise. Unsere Kern­kompetenzen umfassen insbesondere die folgenden Beratungs­felder und Steuer­arten:

Nationale und internationale Steuerplanung

In einer sich ständig wandelnden Welt ist eine voraus­schauende Steuer­planung für den lang­fristigen Erfolg von Unternehmen und Privat­personen un­erlässlich geworden. Unsere Expertise liegt in der Entwicklung mass­geschneiderter Strategien, die die spezifischen Bedürf­nisse unserer Mandanten berück­sichtigen. Das liechten­steinische Gesellschafts­recht bietet mit Stiftungen, Trusts, Anstalten sowie diversen Personen- und Kapital­gesellschaften optimale Voraus­setzungen für nationale wie auch grenz­über­schreitende Gestaltungen. In Kombination mit dem in 2011 völlig über­arbeiteten Steuer­gesetz sowie den vorhandenen Doppel­besteuerungs­abkommen, lassen sich steuerliche Optimierungs­potenziale heben, was für Unternehmen und Privat­personen lang­fristig Mehrwert bietet.

Steuerliche Gutachten und Zweitgutachten

Wir bieten fundierte steuerliche Gut­achten zu komplexen Frage­stellungen, ins­besondere im liechten­steinischen und schweizerischen Steuer­recht, mit Anknüpfungs­punkten zu anderen Jurisdiktionen. Gemeinsam mit unseren Mandanten analysieren wir deren individuelle Situationen und liefern rechts­sichere, nach­vollzieh­bare Ein­schätzungen als Entscheidungs­grundlage für Unternehmen, Vermögens­strukturen und Privat­personen. Auf Anfrage erstellen wir ebenfalls un­abhängige Zweit­gutachten, um bestehende Steuer­analysen zu über­prüfen oder zu ergänzen. Dabei achten wir besonders auf die aktuelle Gesetzes­lage, Recht­sprechung und inter­nationale Entwicklungen. Unsere lang­jährige Erfahrung in der steuer­lichen Beratung gewähr­leistet höchste Qualität und Verlässlichkeit.

Verbindliche Auskünfte und Zusagen (Steuer-Rulings)

Die Steuer­verwaltung kann auf Anfrage verbindliche Aus­künfte und Zusagen zur steuer­rechtlichen Beur­teilung von Sach­verhalten erteilen. Die erteilten Aus­künfte sind für zukünftige Veran­lagungen bindend, sofern der um­gesetzte Sach­verhalt nicht von der Sachverhalts­schilderung des Antrags abweicht. Die Möglich­keit zur Einholung solcher Steuer-Rulings schafft lang­fristige Planungs­sicherheit in Bezug auf die steuer­liche Behandlung komplexer Sach­verhalte.

Steuerliche Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie Nachfolgeregelungen

Transaktionen treten in den unter­schiedlichsten Phasen eines Unter­nehmens auf. Je nach Situation liegt der Fokus auf unter­schiedlichen Themen. In jedem Fall handelt es sich um komplexe Prozesse mit potenziell weit­reichenden steuerlichen Folgen. Wir begleiten unsere Mandanten in jeder Phase und unter­stützen sowohl bei der Du Diligence wie auch bei der steuer­optimalen Strukturierung und Um­setzung der Transaktion. Auch bei familien­internen Nachfolge­regelungen sogen wir für eine reibungs­lose, steuerlich effiziente Über­gabe an die nächste Generation.

Beratung von Privatvermögensstrukturen (PVS)

Juristische Personen, die keine wirtschaftliche Tätig­keit ausüben, können den steuer­lichen Sonder­status als Privat­vermögens­struktur (kurz PVS) beantragen. Aufgrund der 2023 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen, unterliegen PVS erhöhten Reporting­verpflichtungen. Neu muss der Steuer­verwaltung jährlich bestätigt werden, dass die gesetz­lichen Voraus­setzungen für den PVS-Status gegeben und die ent­sprechenden Rechnungs­legungs­pflichten eingehalten wurden. Da die Nicht­einhaltung der gesetzlichen Voraus­setzungen zur nachträglichen Aberkennung des PVS-Status führen kann, empfiehlt es sich eine laufende Über­wachung der Einhaltung.

Steuerliche Wertschriftenbuchhaltungen

Liechtenstein bietet für juristische Personen (Unternehmen, Stiftungen, Anstalten) in Bezug auf die Ertrags­steuer attraktive Ausnahmen bei der Be­steuerung von Fonds­erträgen. Hierfür ist es notwendig, die Zusammen­setzung der Fonds nach ihren Vermögens­werten und steuer­baren Erträgen gemäss den Vorgaben der liechten­steinischen Steuer­verwaltung zu klassifizieren und zu doku­mentieren. Anhand der Klassifizierung bestimmt sich die Höhe der steuer­lichen Frei­stellung. Dies macht Liechten­stein zu einem attraktiven Standort für vermögens­verwaltende Strukturen.

Unternehmenssteuererklärungen für Liechtenstein und die Schweiz

Wir begleiten Unternehmen bei der jährlichen Er­stellung ihrer Steuer­erklärungen in Liechtenstein und der Schweiz. Dabei über­nehmen wir die voll­ständige Deklaration und unterstützen bei der Aus­arbeitung zusätzlicher Unter­lagen, wie beispielsweise inter­nationale Steuer­aus­scheidungen, unter Berücksichtigung geltender Doppel­besteuerungs­abkommen. Darüber hinaus identi­fizieren wir gezielt Optimierungs­potenziale, um die Unternehmens­steuer­quote langfristig stabil zu halten.

Private Steuererklärungen für Liechtenstein und die Schweiz

In Zusammen­arbeit mit unseren Mandanten erstellen wir die jährliche Steuer­erklärung für Privat­personen in Liechten­stein und in der Schweiz – termingerecht und präzise. Dabei decken wir sowohl rein nationale Deklarationen, wie auch komplexe Steuer­erklärungen mit grenz­über­schreitenden Sachverhalten ab, wobei wir auf die Expertise unserer welt­weiten Netzwerk­partner zurück­greifen können. Durch den proaktiven Aus­tausch mit unseren Mandanten, können wir schnell auf veränderte Gegeben­heiten reagieren und dadurch die Steuer­last optimal steuern.

Liechtensteinische und schweizerische Stempelabgaben

Durch den Zoll­anschluss­vertrag von 1923 unter­liegt Liechten­stein für einen Teil seiner Gesellschaften den schweizerischen Stempel­abgaben. Für die spezifisch liechten­steinischen Rechtsträger, wie die Stiftung, die Anstalt und das Treu­unternehmen (Trust reg.), kommen die liechten­steinischen Stempel­abgaben zum Tragen, sofern die schweizerischen Stempel­gesetz­gebung keine Anwendung findet. Wir unter­stützen unsere Mandanten bei der laufenden Deklaration sowie der Optimierung bei den Stempel­abgaben, insbesondere in Fällen der Um­strukturierung, Sanierung oder bei Kapital­erhöhungen.

Steuerlich optimierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

Mitarbeiter­beteiligungs­odelle sind als Instrumente für die Gewinnung und lang­fristige Bindung von Mitarbeitenden an ein Unter­nehmengut geeignet. In Liechten­stein gibt es unter­schiedliche Möglich­keiten, wie solche Programme aufgesetzt werden können: Mitarbeiter­aktien und -optionen, virtuelle Beteiligungs­modelle (Phantom Shares) sowie Arbeits­aktien. Die Heraus­forderung liegt dabei in der konkreten Aus­gestaltung, um unerwartete Belastungen aufseiten des Unter­nehmens wie auch der Mit­arbeitenden zu vermeiden. Wir ent­wickeln für unsere Mandanten Beteiligungs­modelle, die sowohl steuerlich optimiert wie auch wirtschaftlich trag­fähig sind.