Steuern sind komplex – für uns sind sie das Tagesgeschäft. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten bei ihren steuerlichen Fragestellungen zum nationalen und internationalen Steuerrecht.
Das Beratungsspektrum der Reichert Treuhand umfasst sowohl Privatpersonen und Familien wie auch Unternehmen. Bei internationalen Sachverhalten unterstützen uns renommierte Partner aus unserem Netzwerk mit ihrer jeweiligen lokalen Expertise. Unsere Kernkompetenzen umfassen insbesondere die folgenden Beratungsfelder und Steuerarten:
Nationale und internationale Steuerplanung
In einer sich ständig wandelnden Welt ist eine vorausschauende Steuerplanung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen und Privatpersonen unerlässlich geworden. Unsere Expertise liegt in der Entwicklung massgeschneiderter Strategien, die die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten berücksichtigen. Das liechtensteinische Gesellschaftsrecht bietet mit Stiftungen, Trusts, Anstalten sowie diversen Personen- und Kapitalgesellschaften optimale Voraussetzungen für nationale wie auch grenzüberschreitende Gestaltungen. In Kombination mit dem 2011 völlig überarbeiteten Steuergesetz sowie den vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen, lassen sich steuerliche Optimierungspotenziale heben, was für Unternehmen und Privatpersonen langfristigen Mehrwert bietet.
Steuerliche Gutachten und Zweitgutachten
Wir bieten fundierte steuerliche Gutachten zu komplexen Fragestellungen, insbesondere im liechtensteinischen und schweizerischen Steuerrecht, mit Anknüpfungspunkten zu anderen Jurisdiktionen. Gemeinsam mit unseren Mandanten analysieren wir deren individuelle Situationen und liefern rechtssichere, nachvollziehbare Einschätzungen als Entscheidungsgrundlage für Unternehmen, Vermögensstrukturen und Privatpersonen. Auf Anfrage erstellen wir ebenfalls unabhängige Zweitgutachten, um bestehende Steueranalysen zu überprüfen oder zu ergänzen. Dabei achten wir besonders auf die aktuelle Gesetzeslage, Rechtsprechung und internationale Entwicklungen. Unsere langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung gewährleistet höchste Qualität und Verlässlichkeit.
Verbindliche Auskünfte und Zusagen (Steuer-Rulings)
Die Steuerverwaltung kann auf Antrag verbindliche Auskünfte und Zusagen zur steuerrechtlichen Beurteilung von Sachverhalten erteilen. Die erteilten Auskünfte sind für zukünftige Veranlagungen bindend, sofern der umgesetzte Sachverhalt nicht von der Sachverhaltsschilderung des Antrags abweicht. Die Möglichkeit zur Einholung solcher Steuer-Rulings schafft langfristige Planungssicherheit in Bezug auf die steuerliche Behandlung komplexer Sachverhalte.
Steuerliche Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie Nachfolgeregelungen
Transaktionen treten in den unterschiedlichsten Phasen eines Unternehmens auf. Je nach Situation liegt der Fokus auf unterschiedlichen Themen. In jedem Fall handelt es sich um komplexe Prozesse mit potenziell weitreichenden steuerlichen Folgen. Wir begleiten unsere Mandanten in jeder Phase und unterstützen sowohl bei der Due Diligence wie auch bei der steueroptimalen Strukturierung und Umsetzung der Transaktion. Auch bei familieninternen Nachfolgeregelungen sorgen wir für eine reibungslose, steuerlich effiziente Übergabe an die nächste Generation.
Beratung von Privatvermögensstrukturen (PVS)
Juristische Personen, welche keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, können den steuerlichen Sonderstatus als Privatvermögensstruktur beantragen. Aufgrund der 2023 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen, unterliegen Privatvermögensstrukturen erhöhten Reportingverpflichtungen. Neu muss der Steuerverwaltung jährlich bestätigt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den PVS-Status gegeben und die entsprechenden Rechnungslegungspflichten eingehalten wurden. Da die Nichteinhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zur nachträglichen Aberkennung des PVS-Status führen kann, empfiehlt sich eine laufende Überwachung der Einhaltung.
Steuerliche Wertschriftenbuchhaltungen
Liechtenstein bietet für juristische Personen (Unternehmen und Stiftungen) in Bezug auf die Ertragssteuer attraktive Ausnahmen bei der Besteuerung von Fondserträgen. Hierfür ist es notwendig, die Zusammensetzung der Fonds nach ihren Vermögenswerten und steuerbaren Erträgen gemäss den Vorgaben der liechtensteinischen Steuerverwaltung zu klassifizieren und zu dokumentieren. Anhand der Klassifizierung bestimmt sich die Höhe der steuerlichen Freistellung. Dies macht Liechtenstein zu einem attraktiven Standort für vermögensverwaltende Strukturen.
Unternehmenssteuererklärungen für Liechtenstein und die Schweiz
Wir begleiten Unternehmen bei der jährlichen Deklaration ihrer Steuererklärungen in Liechtenstein und der Schweiz. Dabei übernehmen wir die vollständige Erstellung der Steuererklärung und unterstützen bei der Ausarbeitung zusätzlicher Unterlagen, wie beispielsweise internationaler Steuerausscheidungen unter Berücksichtigung geltender Doppelbesteuerungsabkommen. Darüber hinaus identifizieren wir gezielt Opmtimierungspotenziale, um die Unternehmenssteuerquote langfristig stabil zu halten.
Private Steuererklärungen für Liechtenstein und die Schweiz
In Zusammenarbeit mit unseren Mandanten erstellen wir die jährliche Steuererklärung für Privatpersonen in Liechtenstein und der Schweiz – termingerecht und präzise. Dabei decken wir sowohl rein nationale Deklarationen wie auch komplexe Steuererklärungen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten ab, wobei wir auf die Expertise unserer weltweiten Netzwerkpartner zurückgreifen können. Durch den proaktiven Austausch mit unseren Mandanten, können wir schnell auf veränderte Gegebenheiten reagieren und dadurch die Steuerlast optimal steuern.
Liechtensteinische und schweizerische Stempelabgaben
Durch den Zollanschlussvertrag von 1923 unterliegt Liechtenstein für einen Teil seiner Gesellschaften den schweizerischen Stempelabgaben. Für die spezifisch liechtensteinischen Rechtsträge, wie die Stiftung, die Anstalt und das Treuunternehmen (Trust reg.), kommen die liechtensteinischen Stempelabgaben zum Tragen, sofern die schweizerischen Stempelabgaben keine Anwendung finden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der laufenden Deklaration sowie der Optimierung bei den Stempelabgaben, insbesondere in Fällen der Umstrukturierung, Sanierung oder bei Kapitalerhöhungen.
Steuerlich optimierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind als Instrumente für die Gewinnung und langfristige Bindung von Mitarbeitenden an ein Unternehmen gut geeignet. In Liechtenstein gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie solche Programme aufgesetzt werden können: Mitarbeiteraktien und -optionen, virtuelle Beteiligungsmodelle (Phantom Shares) sowie Arbeitsaktien. Die Herausforderung liegt dabei in der konkreten Ausgestaltung, um unerwartete Belastungen aufseiten des Unternehmens wie auch der Mitarbeitenden zu vermeiden. Wir entwickeln Beteiligungsmodelle, die sowohl steuerlich optimiert wie auch wirtschaftlich tragfähig sind.