Steuerlich anerkannte Zinssätze für Forderungen und Verbindlichkeiten in Liechtenstein – 2026

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahe­stehenden Personen haben gemäss dem liechten­steinischen Steuer­gesetz dem Fremd­vergleichs­grundsatz zu ent­sprechen. Werden diese un­genügend verzinst, erfolgt in der Höhe des Differenz­betrags zu einer fremd­üblichen Ver­zinsung eine steuer­wirksame Auf­rechnung des Zins­ertrages beziehungs­weise Kürzung des Zins­aufwandes. Die Steuer­verwaltung hat Ende Februar das Merkblatt mit den neuen steuerlich anerkannten Zins­sätzen (sogenannte Safe-Harbour-Zinssätze) für 2026…
Weiterlesen